Indikationen für pränatale genetische Untersuchungen

In den nachfolgend aufgeführten Situationen sind genetische Untersuchungen indiziert. Sie erfolgen jedoch nur mit Einwilligung der Schwangeren. Liegt zur Durchführung der Untersuchung eine der aufgeführten Indikationen vor, so übernehmen die Krankenkassen die anfallenden Kosten als Pflichtleistung.

  • Ultraschallbefunde, die auf das mögliche Vorliegen einer Chromosomenstörung hinweisen
  • Die Schwangere ist 35-jährig oder älter. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für eine Chromosomenstörung
  • Biochemische Untersuchungen (Ersttrimester-Test, AFP-Plus Test) im Blutserum der Mutter ergaben erhöhte Risikowerte für eine Chromosomenstörung
  • Im Blutserum der Mutter wurden erhöhte Alpha-Fetoproteinwerte gemessen
  • Die Familie hat ein Kind mit einem Neuralrohrdefekt
  • Die Familie hat eine Kind mit einer Chromosomenstörung oder in einer vorangegangene Schwangerschaft wurde eine solche diagnostiziert.
  • Ein Elterteil ist Träger einer balanzierten strukturellen Chromosomenveränderung (Translokation, Inversion)
  • Der laufenden Schwangerschaft sind mehrere Spontanaborte vorangegangen
  • In der Familie oder der engeren Verwandtschaft ist eine diagnostizierbare genetische Erkrankung bekannt
Genetica AG - Weinbergstrasse 9 - CH-8001 Zürich | Telefon 044 251 90 94 - Fax 044 261 62 97 - E-Mail info@genetica-ag.ch - www.genetica-ag.ch