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Um eine Chromosomenuntersuchung durchführen zu können, müssen die die Zellen vital sein damit eine Zellkultur angelegt werden kann. Postnatale Chromosomenuntersuchungen werden für die konstitutionelle Chromosomenuntersuchung meist an Blutlymphozyten durchgeführt. Bei der venösen Blutentnahme darf das Blut nicht gerinnen und die entsprechenden Entnahmeröhrchen sind mit einem Antikoagulans versetzt, dass jedoch die Vitalität der Zellen gewährleistet. Das gleiche gilt auch für die Untersuchung von Knochenmarksaspiraten in der Tumorzytogenetik.
Das Antikoagulans der Wahl ist Heparin (Lithium- oder Ammoniumheparin), das über eine Bindung an Antithrombine zu einer Inaktivierung der Gerinnungsfaktoren führt. Ein weiterer Wirkmechanismus besteht darin, dass das Polyanion Heparin Ca-Ionen bindet, was ebenfalls gerinnungshemmend ist.