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Mittels einer Abstammungsuntersuchung können, abgesehen vom klassischen Vaterschaftstest, auch andere Fragen geklärt werden.
Frage nach eineiigen oder zweieiigen Zwillingen.
Bei unklarer Elternschaft, wenn einer oder beide Eltern bereits verstorben sind oder nicht für eine Untersuchung zur Verfügung steht, lassen sich durch eine Geschwisteruntersuchung Halbgeschwister von Vollgeschwister unter Umständen unterscheiden. Die effektiv errechneten Wahrscheinlichkeitswerte aus einer solchen Vergleichsuntersuchung für Halb- oder Vollgeschwisterschaft liegen gelegentlich sehr nahe beieinander und erlauben dann keine abschliessende Beurteilung.
Gelegentlich kommt es bei Paaren, die sich einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung unterzogen haben, zu Fragen, ob es im Labor nicht zu einer Verwechslung gekommen ist. Ein Vater-/Mutterschaftstest klärt die die Frage definitiv und räumt solche Unsicherheiten aus.
Gelegentlich muss vor Adoptionen die biologische Elternschaft aus zivilrechtlichen Gründen überprüft werden. Aber auch später im Leben kann ein Adoptivkind interessiert sein an der Frage nach seiner biologischen Herkunft.
Da das Recht auf diese Herkunftsfrage erst seit kurzem auch juristisch verankert ist und seither in den Zivilstandsregistern nachgefragt werden kann, profitieren vor der entsprechenden Gesetzesänderung geborene Adoptierten nicht von diesem Recht. Durch eine Abstammungsuntersuchung können mögliche biologische Väter oder Mütter bei entsprechender Einwilligung auch später im Leben eindeutig nachgewiesen werden.
Auskünfte zu Vorgehen und Kosten erhalten Sie unter Kontakt.