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Idealerweise werden für eine Vaterschaftsanalyse drei Personen (mutmasslicher Vater, Mutter und Kind) typisiert. Für gerichtlich verordnete Abstammungsgutachten ist die Untersuchung aller drei Personen notwendig, um bei positiv nachgewiesener Vaterschaft rechtsgenügende Wahrscheinlichkeitswerte von ≥99.8% zu erhalten. Bei einer vorgeburtlichen Abklärung ist Untersuchung aller drei Personen zwecks Kontaminationskontrolle (Verunreinigung des kindlichen Materials durch mütterliche Zellen möglich) nötig.
Als kostengünstigere Alternative, insbesondere bei privaten oder aussergerichtlichen Gutachten, können nur die DNA-Profile des mutmassliche Vater und des Kindes miteinander verglichen werden und ebenfalls eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit biostatistisch berechnet werden. Für einen Ausschluss einer Vaterschaft genügen i.d.R. Vater und Kind, hingegen können bei biologischem Nachweis einer Vaterschaft die entsprechenden Wahrscheinlichkeitswerte leicht unter dem rechtsgenügenden Wert von ≥99.8% liegen (z. Bsp. 99.75%). Obwohl der Vaterschaftsnachweis prinzipiell positiv ist, würde ein solches Ergebnis vor Gericht aus formaljuristischen Gründen nicht anerkannt. Eine später mögliche Nachuntersuchung der Mutter führt in diesen Situationen zu rechtskräftigen Wahrscheinlichkeitswerten.
Unter der Voraussetzung, dass bei fraglicher Vaterschaft nicht ein naher Verwandter oder allenfalls eineiiger Zwilling als möglicher Vater in Frage kommt ist das Ergebnis einer genetischen Abstammungsuntersuchung immer eindeutig:
Falls das Kind mehrere Merkmale besitzt, die vom biologischen Vater stammen müssen, beim mutmasslichen Vater jedoch nicht vorhanden sind, ist eine Vaterschaft des untersuchten Mannes mit Sicherheit ausgeschlossen.
Werden die Merkmale im DNA-Profil des Kindes, die vom biologischen Vater stammen müssen, beim mutmasslichen Vater gefunden, so wird die Wahrscheinlichkeit für eine Vaterschaft berechnet. Diese Werte erreichen meist mehr als 99.9%.
Gemäss einem älteren Bundesgerichtsentscheid (ATF 101 II 13) ist eine Vaterschaft dann erwiesen (also rechtsgenügend), wenn die Berechnung eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von ≥ 99.8% oder mehr ergibt. Mit den modernen Verfahren der DNA-Diagnostik werden aber durchwegs höhere Nachweiswahrscheinlichkeiten erzielt, weshalb gemäss Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin, für einen Trio-Fall bei einer Wahrscheinlichkeit von ≥99.9% von einer “praktisch erwiesenen Vaterschaft” ausgegangen werden kann.
Vaterschaftsuntersuchung mittels DNA-Test
EDTA-Kapillar-Blut; EDTA-Nabelschnurblut; Chorionzotten bei vorgeburtlicher Untersuchung
Ca. 1 Woche; schriftliche Mitteilung des Ergebnisses erst nach Eingang Zahlung
Für amtlich vermittelte Abstammungsuntersuchungen (Gerichte, Vormundschaftsbehörden, Sozialberatungsstellen) gewähren wir bei klarer Kostenregelung einen Rabatt.
Akkreditierter Test
