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Mit einer Abstammungsuntersuchung können Fragen zur Familienzugehörigkeit von Asylbewerbern zu hier lebenden Verwandten beantwortet werden. Die Migrationsämter verlangen bei unklarer Identität von Asylbewerbern oder bei diesbezüglichen Anträgen zum Familiennachzug häufig den Beweis der biologischen Abstammung.
Im Allgemeinen handelt es sich um einen Vaterschaftstest, wobei aber auch eine Mutterschaft mit derselben Methodik nachgewiesen werden kann.
Die Probenentnahme und Identifizierung der hier lebenden Probanden erfolgt analog den Richtlinien zur Abstammungsuntersuchung
Bei privat in Auftrag gegebenen Gutachten steht zur Dokumentation der Identität und als Begleitformular für Proben, die im Ausland entnommen und in die Schweiz geschickt werden, ein englisches Formular zur Verfügung:
Proband and Sample Indentification Form
Handelt es sich jedoch um einen vom Bundesamt für Migration (BFM) bereits verlangten Test, muss die Probenentnahme durch die Schweizerische Botschaft im betreffenden Land durchgeführt werden. Der Versand von Entnahmekits und Auftragsformularen an die Botschaft wird durch unser Labor organisiert, dazu ist jedoch die entsprechende Korrespondenz des BFM uns vorzulegen oder einzureichen.
Aus humanitären Gründen gewährt unser Labor anerkannten Flüchtlingen, die auf Ueberweisung einer Asylberatungsstelle an uns gelangen einen reduzierten Tarif (ca. 15% Sozialrabatt, aktueller Preis CHF 280.- pro untersuchte Person).
Anfragen dazu an Leitung Abt. Molekulargenetik
Eine telefonische oder schrifliche Anmeldung zur Besprechung des Vorgehens mit den Ratsuchenden respektive zur Probenentnahme ist zwingend erforderlich. Unangemeldete Probanden müssen oft aus terminlichen Gründen abgewiesen werden. Zudem ist von den überweisenden Stellen (Asylberatung, caritative Beratungsstellen) dafür zu sorgen, dass allenfalls ein Uebersetzer die Ratsuchenden begleitet.
Kontakt: Leitung Abt. Molekulargenetik