- Willkommen
- Genetische Untersuchungen
- Genetische Beratung
- Formulare/Bestellungen

Die DNA (engl. Abkürzung für den Begriff Desoxyribonuclein-Säure) bildet die chemische Grundlage der Erbfaktoren (Gene). Die Abfolge (Sequenz) der DNA-Bausteine stellt die genetische Information dar. Im Zellkern einer jeden Körperzelle finden sich zwei Kopien dieser Information. Die eine Kopie stammt von der Eizelle der Mutter, die andere vom Spermium des Vaters. Von Mensch zu Mensch gibt es kleine Unterschiede in der Sequenz der DNA-Bausteine, was man als DNA-Merkmale bezeichnen kann. Die Kombination mehrerer DNA-Merkmale bildet das DNA-Profil. Mit Ausnahme von eineiigen Zwillingen hat jeder Mensch ein ganz persönliches DNA-Profil. Beim genetischen Vaterschaftsnachweis wird das DNA-Profil des Kindes mit demjenigen der Mutter und des mutmasslichen Vaters verglichen. Da die Merkmale beim Kind je zur Hälfte von der Mutter und vom biologischen Vater stammen, erlaubt die Untersuchung mit grosser Zuverlässigkeit die Klärung der Vaterschaft. Beim Vaterschaftstest stammen die untersuchten Merkmale aus Bereichen der Erbsubstanz, die keine Gene enthalten. Aussagen über mögliche Erbkrankheiten oder sonstige Erbeigenschaften können deshalb keine gemacht werden.
Die Klärung der Abstammung ausserhalb eines behördlichen Verfahrens (= private Abstammungsuntersuchung) ist durch Art. 34 des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) sowie die Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich (VDZV) geregelt.
Das Labor Genetica verfügt über die Bewilligung des Bundesamtes für Polizei zur Durchführung von Abstammungsuntersuchungen.
Die ausgestellten Gutachten sind entsprechend den Artikeln 32 und 33 des GUMG vor Gericht verwendbar.
Probenentnahme und Identifikation dürfen nur in einem berechtigten Labor (Genetica) resp. in einer Arztpraxis durchgeführt werden. Bei der Probenentnahme haben sich die Personen durch ein amtliches Dokument (Pass, ID/Personalausweis, Fahrausweis etc.) auszuweisen und müssen bei der Probenennahme fotografiert werden.
DNA-Profile zur Klärung der Abstammung dürfen nur nach freiwilliger und schriftlicher Zustimmung der zu untersuchenden Person erstellt werden. Ein unmündiges Kind kann nur nach Einwilligung und schriftlicher Zustimmung der Mutter untersucht werden.
Heimliche oder anonyme Vaterschaftstests (GUMG, Art. 36 Genetische Untersuchungen ohne Zustimmung) sind VERBOTEN und werden abgelehnt.
Bei vorgeburtlichen Vaterschaftsabklärungen ist vorgängig ein Beratungsgespräch über die Konsequenzen (psychologisch-psychosoziale Aspekte) durch einen Arzt oder eine Beratungsstelle zwingend.
Zur Dokumentation der Identifikation, der korrekten Probenentnahme sowie der schriftlichen Einwilligung der untersuchten Person stellt die Genetica das Formular Auftrag für Vaterschaftsuntersuchung zur Verfügung.