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Die Information von Ratsuchenden zur Klärung genetischer Fragen gehört prinzipiell zu den Aufgaben jedes Arztes. Durch die enorme Zahl und die Komplexität der genetisch bedingten Krankheiten oder Fehlbildungen ist der aktuelle Wissenstand des Nicht-Spezialisten jedoch oft beschränkt. Deshalb stehen in der Schweiz Spezialärzte mit fundierter Ausbildung in Privatpraxen (Dr. med. R. Spiegel, Genetica, Zürich) und an den Universitäten für die spezifische genetische Beratung zur Verfügung.
Die Konsultationen beim Genetiker und die durch die Beratung veranlassten Laboruntersuchungen werden, falls eine Indikation besteht, von der Krankenkasse nach TARMED bezahlt.
Vor einer Beratung müssen oft ärztliche Berichte angefordert oder eine Einsicht in die Krankengeschichte genommen werden. Dies bedingt aus Datenschutzgründen eine schriftliche Einwilligung des Patienten. Mit der “Entbindung vom Arztgeheimnis” erleichtern Sie den Zugang zu Ihren medizinischen Daten für den beratenden Arzt. Das Formular kann hier heruntergeladen werden.
In den folgenden Situationen muss der Patient oder die Patientin zur genetischen Beratung an den Genetiker überwiesen werden: